Zeitschrift für Palliativmedizin 2018; 19(01): 12-15
DOI: 10.1055/s-0043-124167
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Con: Der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit ist keine Form des Suizids

Bernhard Alt-Epping
Mildred-Scheel-Akademie, Universitätsmedizin Göttingen
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02 January 2018 (online)

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Einleitung

Vor dem Hintergrund der „Sterbehilfedebatte“, die in dem Gesetz zum Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid (§ 217 StGB) mündete und das Suchen eines „Auswegs“ von Patienten und Personen in bestimmten Lebenssituationen vor Augen führte, wurde der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) als weitere Option, selbstbestimmt das Leben enden zu lassen, als eigen stehende Handlungsentität beschrieben. Unter FVNF wird verstanden, dass Menschen (nicht notwendigerweise „Patienten“) sich bewusst und freiverantwortlich entscheiden, keine Nahrung und Flüssigkeit mehr zu sich zu nehmen, obwohl sie dazu selbstständig in der Lage wären. Eine schwere Erkrankung, die dazu führt, dass ein Patient keine Nahrung mehr schlucken kann oder keinen Appetit mehr hat, ein psychiatrischer Hintergrund (der eine selbstbestimmte Freiwilligkeit verhindert), oder der Verzicht auf eine künstliche Zufuhr von Nahrung (z. B. über PEG), wird explizit nicht unter dieser Handlungsentität subsumiert (vgl. [1]).